Einzelfirma gründen für Amazon FBA Schweiz

Der letzte Beitrag handelte davon, wie man sich in Deutschland zur Steuer anmeldet. Doch wieso das? Sobald man in Deutschland Waren verkauft, wird man Mehrwertsteuerpflichtig. Es gibt keine Mindestumsatzvorgabe wie in der Schweiz. Um sich jedoch bei der Umsatzsteuer registrieren zu können, ist es erforderlich, eine unternehmerische Tätigkeit vorzuweisen. Doch wie kann man das machen? Alles zum Thema Einzelfirma gründen möchten wir euch hier aufzeigen.

Selbstständigkeit in der Schweiz

Einzelfirma gründen Schweiz

Einzelfirma gründen Schweiz

Grundsätzlich braucht es gar nicht viel, um eine Einzelfirma zu gründen in der Schweiz. Theoretisch kann man irgendwo hinstehen, Kaffee verkaufen, und die Selbstständigkeit ist gegründet. Praktisch siehts ein bisschen anderst aus. Um eine Bescheinigung über die Selbstständigkeit zu bekommen, muss man sich an die kantonale AHV Stelle oder an die SVA wenden. Diese entscheidet dann darüber, ob man als selbstständig Erwerbender gilt, oder nicht.

Faktoren für die Selbstständigkeit

Grundsätzlich prüft das Amt folgende Punkte, um zu entscheiden, ob man als Selbstständiger oder Unselbstständiger gilt:

  • Rechnungen an Kunden (mind. 2)
  • Handelt im eigenen Namen
  • Kann selbst über Zeitpunkt und Ort der Arbeit entscheiden
  • Kann Investitionen nachweisen
  • Eigene Geschäftsräume

Man muss nicht immer alle Punkte erfüllen, um anerkannt zu werden. Auch ein Büro zu Hause kann als eigener Geschäftsraum ausgewiesen werden. Dazu erstellt man einen Vertrag mit sich selbst.

Wichtig ist vor allem, dass man mindestens zwei Kunden (Rechnungen) vorweisen kann.
Also gilt es, von Beginn an professionell mit Rechnungen und eigenem Briefpapier aufzutreten. Sobald man 2 Kunden erreicht hat, folgt dann die Anmeldung bei der AHV oder SVA.

Das Wichtigste zur Einzelfirma

  • Firmenname muss Familienname und Art der Tätigkeit enthalten (z.Bsp. Müller Malbetrieb, Müller Versand)
  • Einzelfirma entsteht zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit, also vor der Anmeldung bei der AHV oder SVA
  • Anmeldung bei der AHV oder dem SVA obligatorisch
  • Der Gründer haftet persönlich und vollumfänglich
  • einfache Buchhaltung genügt, erst ab einem Jahresumsatz von 500’000 CHF ist die doppelte Buchführung obligatorisch
  • Der Handelsregistereintrag ist erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 CHF obligatorisch
  • Dritte können nicht am Gewinn beteiligt werden, sondern nur Darlehen zum festgelegten Zinssatz möglich
  • Sozialversicherungsabgaben sind nur bei einem Jahreslohn von mehr als 2’300 CHF zu entrichten. Liegt der Lohn (=Jahresgewinn) darunter, sind keine AHV Beiträge zu leisten.
  • Steuern sind aber auf das gesamte Einkommen zu entrichten (Der Inhaber hat Anspruch auf den gesamten Gewinn=Lohn)

Einzelfirma gründen für Amazon FBA Schweiz

Um in das FBA Modell von Amazon als Schweizer nutzen zu können, muss man sich als Einzelfirma selbstständig machen. Doch wie? Welche unternehmerische Tätigkeit soll ich ausüben?

Die Antwort dazu ist einfach. Gründet wenn möglich einen kleinen Online Verkaufsladen.
Dazu sind die Faktoren oben zu beachten. Kauft in kleinen Mengen ein und verkauft über Ebay oder Ricardo.

Sobald ihr einige Waren verkauft habt, und Rechnungen dazu gestellt habt, sowie die anderen Faktoren erfüllt habt, könnt ihr euer Antrag einreichen.

Wenn ihr weitere Fragen oder Ergänzungen habt, benützt doch die Kommentarfunktion oder schreibt uns direkt an info@fba-schweiz.ch

Weitere Schritte

Ihr habt eure Einzelfirma gegründet?

Dann gehts weiter mit der steurlichen Registrierung in Deutschland und der Produktfindung.